, Wolff Christian

CoronaSchVO 20.8.2021

neue 3G-Regeln

ab dem 20.8.2021 tritt die neue aktualisierte CoronaSchVO in Kraft:
alle Teilnehmer dürfen nur  vollständig geimpft, nachweislich genesen oder getestet (Schnelltest; max 48Std alt) in die Turnhalle.
Ausnahmen gibt es für
- Schüler 6-14 Jahre und
- Jugendliche (15-17 Jahre mit Schülerausweis oder Bestätigung der Schule)